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2176-I
Richtlinie für die Förderung von Arbeitsintegrationsbegleiterinnen und -begleitern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 1. Juli 2026, Az. G2-6724-1-197
(BayMBl. Nr. 289)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für die Förderung von Arbeitsintegrationsbegleiterinnen und -begleitern vom 1. Juli 2026 (BayMBl. Nr. 289)
1Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO), den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) eine Zuwendung zur Förderung der Integration von Zugewanderten in Arbeit und Ausbildung. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Förderanträge können unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.