Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
38.
Teilnehmerliste
1Der Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich verpflichtet, für jedes durchgeführte Angebot eine Teilnehmerliste zu führen, die Vorname, Name und Unterschrift der Teilnehmerinnen enthält. 2Des Weiteren hat der Zuwendungsempfänger die Zugehörigkeit der Teilnehmerinnen zur Zielgruppe (vergleiche Nr. 33) zu überprüfen und in der Teilnehmerliste zu vermerken (zum Beispiel durch den Satz „Berechtigung wurde geprüft“). 3Ein entsprechendes Formular wird zur Verfügung gestellt.