Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
35.
Ausgaben für die Teilnahme von Frauen ohne Migrationshintergrund
1Zur Förderung der Kontakte zur einheimischen Bevölkerung sowie des Erwerbs der deutschen Sprache können als Gäste auch Frauen ohne Migrationshintergrund an den Angeboten teilnehmen. 2Die notwendigen projektbezogenen Sachausgaben für die Teilnahme dieser Frauen sind im angemessenen Umfang zuwendungsfähig. 3Dabei ist zu beachten, dass diese Sachausgaben nur soweit zuwendungsfähig sind, als die Anzahl der Frauen ohne Migrationshintergrund durchschnittlich ein Drittel nicht überschreitet.