Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
32.
Fördergegenstand
1Gefördert werden Angebote, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum „Empowerment“ von Frauen umfassen. 2Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen.