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Inhaltsverzeichnis
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2176-I Förderrichtlinie Werteprojekte Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 5. Dezember 2025, Az. G2-6722-7-20 (BayMBl. Nr. 556 )
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Abschnitt 1: Allgemeiner Teil
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Kapitel 1: Beschreibung des Förderprogramms
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Kapitel 2: Zuwendungsfähige Ausgaben
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Kapitel 3: Zuständigkeit und allgemeine Verfahrensvorschriften
15. Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde
16. Antrag
17. Zuwendungsbescheid
18. Mitteilungspflichten
19. Auszahlung
20. Verwendungsnachweis
21. Prüfung durch die Bewilligungsbehörde
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Kapitel 4: Vergabe von Aufträgen durch den Projektträger
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Abschnitt 2: Besonderer Teil
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Abschnitt 3: Schlussvorschrift
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 05.12.2025
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21.
Prüfung durch die Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde prüft anhand des Verwendungsnachweises die dem Förderzweck entsprechende Verwendung der Zuwendung und die Einhaltung der Zuwendungsvoraussetzungen.