Inhalt
1Die Gewährung einer Zuwendung nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie erfolgt nur auf Antrag. 2Dem Staatsministerium ist eine Projektbeschreibung und ein Ausgaben- und Finanzierungsplan per E-Mail an Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de zuzusenden. 3Der Ausgaben- und Finanzierungsplan ist verbindlich und dient der Ermittlung zuwendungsfähiger und nicht zuwendungsfähiger Ausgaben. 4Nach Freigabe des Projekts durch das Staatsministerium ist der Antrag bei der Bewilligungsbehörde per E-Mail (Sachgebiet-15.integration@reg-mfr.bayern.de) einzureichen. 5Dem Antrag ist neben den in Satz 2 bezeichneten Unterlagen eine Erklärung beizufügen, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist (VV Nr. 3.1.2 zu Art. 44 BayHO). 6Die Antragstellung soll in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen. 7Im Falle eines Antrags auf Verlängerung einer Projektförderung ist dem Staatsministerium neben den in Satz 2 bezeichneten Unterlagen ein Zwischenbericht über den Verlauf des aktuellen Förderzeitraums einzureichen. 8Dem Antragsteller stehen entsprechende Formulare auf der Internetseite des Staatsministeriums zur Verfügung.