Inhalt
1Während des gesamten Projektzeitraums sind die Mitteilungspflichten gemäß Nr. 5 ANBest-P zu beachten. 2Sollte die Projektumsetzung vor Ort von der bewilligten Planung abweichen, so hat der Zuwendungsempfänger dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, sobald die Abweichungen konkret absehbar sind. 3Dies gilt auch bei Abweichungen vom Ausgaben- und Finanzierungsplan und bei Änderungen im Personalbestand.