Inhalt
10.
Zuwendungsfähige Ausgaben
1Zuwendungsfähig sind Personalausgaben nach Nr. 11, Sachausgaben nach Nr. 12 und Ausgaben für die Kinderbetreuung nach Nr. 13. 2Es können nur Ausgaben anerkannt werden, die durch das bewilligte Projekt veranlasst, dem Projekt zuordenbar und angemessen sind. 3Gemeinausgaben sind nur nach Maßgabe der Nr. 14 zuwendungsfähig.