Inhalt
3. Verwendungsnachweis
1Nach VV Nr. 10.3 zu Art. 44 BayHO genügt eine einfache Verwendungsbestätigung ohne Vorlage von Belegen. 2Im Sachbericht sind insbesondere die Anzahl der Online-Beratungen, die Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen und die Anzahl der Zugriffe auf digitale Dolmetscher-Tools anzugeben.