Inhalt
2. Antragstellungsverfahren
2.1 Antragstellung
1Es ist ein entsprechender Antrag auf Zuwendung der Pauschale für Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung im Rahmen des Modellprojektes des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vor Beginn des Förderzeitraums bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. 2Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15, Integration und Förderung, Ausgleichsamt, Marienstr. 21, 90402 Nürnberg.
3Bei Beantragung ist dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.
2.2 Bewilligungszeitraum
1Der Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. 2Abweichend hiervon beginnt im Jahr 2021 der Bewilligungszeitraum frühestens am 1. Oktober 2021.