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2175.4-G Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 5. April 2023, Az. 43c-G8300-2022/7768-1 (BayMBl. Nr. 182)
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Teil 1 Allgemeine Beschreibung der Zuwendungsbereiche
1. Ambulant betreute Wohngemeinschaften
2. Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
3. Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege
4. Verhältnis zu anderen Leistungen
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Teil 2 Verfahren
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
WoLeRaF
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 05.04.2023
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Teil 1
Allgemeine Beschreibung der Zuwendungsbereiche
1. Ambulant betreute Wohngemeinschaften
2. Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
3. Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege
4. Verhältnis zu anderen Leistungen