Inhalt

ForAHP-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 

1Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines Fortbildungsprogramms mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen. 2Für jede Fortbildungsmaßnahme sind Konzeption und Ziel auszuweisen. 3Es werden Maßnahmen mit mindestens acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die im Freistaat Bayern ihre Tätigkeit ausüben, gefördert. 4Bei höherer Teilnehmerzahl müssen mindestens 60 % aller Teilnehmer, jedoch mindestens acht die Voraussetzungen nach Nr. 2.1 erfüllen. 5Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 Personen. 6Eine Förderung bis maximal 30 Teilnehmer ist im Einzelfall und bei Vorlage einer Begründung möglich.

4.2 

Fortbildungsmaßnahmen, die nachweislich ersatzweise für nicht durchgeführte Maßnahmen angeboten werden, müssen vor Beginn der Bewilligungsbehörde mitgeteilt werden.

4.3 

Zu jeder Fortbildungseinheit (FE) ist ein Bericht zur Erfolgskontrolle auf Basis einer schriftlichen Befragung der Teilnehmer zu erstellen.