Inhalt
8.
Verwendungsnachweis
8.1
1Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 1. März des Folgejahrs bei der Bewilligungs-behörde vorzulegen. 2Mit dem Verwendungsnachweis ist ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
8.2
Der dem Verwendungsnachweis beizufügende Sachbericht muss folgende Angaben enthalten:
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Nachweis über die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
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die Anzahl der Fortbildungseinheiten,
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ein Bericht über den wesentlichen Inhalt der Fortbildung und
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einen Bericht zur Erfolgskontrolle der jeweiligen Fortbildungseinheiten.