ForAHP-FöR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
5.
5.1
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.
5.2
1Die allgemeine Förderpauschale für Maßnahmen nach Nr. 2.2 beträgt 21,00 Euro/FE. 2Für Maßnahmen nach Nr. 2.3 beträgt die Förderpauschale 24,00 Euro/FE. 3Soweit Teilnehmerbei-träge erhoben werden, sind diese zu berücksichtigen und ermäßigen gegebenenfalls die Zuwendung. 4Es muss ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % erbracht werden.
5.3
1Zuwendungsfähig sind Sachausgaben für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen gemäß Nrn. 2.2 und 2.3 (Raummiete, Referentenkosten, Fahrtkosten, Material usw.). 2Für Referentenhonorare können Stundensätze bis zu maximal 100,00 Euro je Fortbildungseinheit (FE =45 Minuten) anerkannt werden.
5.4
Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Kalenderjahr.