Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen
1. Zweck der Zuwendung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art, Dauer und Höhe der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
Bereich erweitern
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Bereich erweitern
8. Verwendungsnachweis
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ForAHP-FöR
Text gilt ab: 19.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
1.
Zweck der Zuwendung
Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.