Inhalt
2. Begünstigte
Begünstigt sind natürliche oder juristische Personen, die eine zugelassene Tagespflegeeinrichtung mit Sitz im Freistaat Bayern betreiben und die Mindereinnahmen nachweisen, die sich aus dem Vergleich zwischen den durchschnittlich umgelegten Investitionskosten vor und nach dem Auftreten von COVID-19 ergeben.