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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum
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1. Investive Förderung von Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflegeplätzen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Dauerpflegeplätzen, Begegnungsstätten und palliativen Pflegeplätzen in Pflegeeinrichtungen
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2. Zuwendungsvoraussetzungen
3. Verhältnis zu anderen Leistungen und Mehrfachförderung
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4. Antrags- und Bewilligungsverfahren
5. Verwendungsnachweis
6. Sonstiges
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
PflegesoNahFöR
Text gilt ab: 01.10.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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Ruth Nowak
Ministerialdirektorin