Inhalt

PflegesoNahFöR
Text gilt ab: 01.10.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

6.   Sonstiges

Die Bewilligungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen von den in der Richtlinie getroffenen Festlegungen zulassen.