Inhalt

PflegesoNahFöR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

5. Verwendungsnachweis

1Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde geprüft. 2Werden geförderte Vorhaben zur Erfüllung des Zuwendungszwecks vermietet oder verpachtet, sind mit dem Verwendungsnachweis Unterlagen zur Prüfung der Angemessenheit der Höhe des Miet- beziehungsweise Pachtzinses vorzulegen.