Inhalt
5.
Verwendungsnachweis
1Der Verwendungsnachweis wird von der Bewilligungsbehörde geprüft. 2Werden geförderte Vorhaben zur Erfüllung des Zuwendungszwecks vermietet oder verpachtet, sind mit dem Verwendungsnachweis Unterlagen zur Prüfung der Angemessenheit der Höhe des Miet- beziehungsweise Pachtzinses vorzulegen.