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Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2173-A

Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 30. Oktober 2020, Az. IV3/6562.01-1/251

(BayMBl. Nr. 725)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ an Familien in Not vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 725)

1. 

Der Stiftungsrat der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hat nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 der Stiftungssatzung vom 31. Juli 1987 in der Fassung vom 14. Dezember 2012 eine Neufassung der Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen an Familien in Not beschlossen, die in der Anlage bekanntgegeben werden.

2. 

1Die Vergabegrundsätze treten am 1. Januar 2021 in Kraft. 2Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor