Inhalt

Text gilt ab: 29.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind:

3.1 

heterosexuelle Ehepaare, die sich einer unter Nr. 2 genannten Behandlung unterziehen,
oder

3.2 

heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben und die sich einer unter Nr. 2 genannten Behandlung unterziehen.