Inhalt

Text gilt ab: 29.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden ausschließlich Behandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation, im Folgenden IVF genannt, und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion, im Folgenden ICSI genannt, im ersten bis vierten Behandlungszyklus.