Inhalt

Text gilt ab: 29.09.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zuwendungszweck

1.1 

Zweck der Förderung ist es, Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu unterstützen, damit der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele bayerische Paare in Erfüllung gehen kann.

1.2 

Als assistierte Reproduktion wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares bezeichnet, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfüllt werden kann.