Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2172-A

Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ an Schwangere in Not

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 30. Oktober 2020, Az. IV3/6562.01-1/252

(BayMBl. Nr. 724)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ an Schwangere in Not vom 30. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 724)