Inhalt

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Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Art und Umfang der Leistung

1Die Billigkeitsleistung wird in Form eines einmaligen Pauschalbetrags gewährt. 2Die Einrichtung erhält je integrativen Teilnehmendem, die oder der im Zeitraum vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 eingetreten und mindestens vier Monate im Projekt verbliebenden ist, einmalig 890,00 €. 3Dem Antrag ist eine Liste der entsprechenden Teilnehmenden beizufügen.
4Die Höhe der pauschalierten Hilfeleistung steht unter dem Vorbehalt späterer Nachprüfung und Rückforderung (Nr. 5 und Nr. 6.3).