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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise betroffenen Jugendwerkstätten in Bayern
1. Zweck der Leistung
2. Begünstigte
3. Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung
4. Art und Umfang der Leistung
5. Überkompensationsverbot und Nachrangigkeit
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BHfJw
Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor