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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise betroffenen Jugendwerkstätten in Bayern
1. Zweck der Leistung
2. Begünstigte
3. Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung
4. Art und Umfang der Leistung
5. Überkompensationsverbot und Nachrangigkeit
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BHfJw
Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Richtlinie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.