Inhalt

BHfJw
Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Begünstigte

1Antrags- und leistungsberechtigt sind die Träger von Jugendwerkstätten, welche nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Ausbildungsmaßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS-Richtlinie) vom 16. September 2021 (BayMBl. Nr. 717) eine staatliche Förderung erhalten. 2Ausgeschlossen sind kommunale soziale Einrichtungen, also solche, die in direkter Trägerschaft der Kommunen stehen.