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BHfJw
Text gilt ab: 01.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2160-A

Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise betroffenen Jugendwerkstätten in Bayern
(Bayerischer Härtefallfonds für Jugendwerkstätten in Bayern – BHfJw)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 8. Mai 2023, Az. IV4/6521.04-1/654

(BayMBl. Nr. 262)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der Energiekrise betroffenen Jugendwerkstätten in Bayern (Bayerischer Härtefallfonds für Jugendwerkstätten in Bayern – BHfJw) vom 8. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 262)

1Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise in Deutschland und der damit verbundenen Energiepreiserhöhungen eine staatliche Leistung, um soziale Einrichtungen und Dienste in Bayern zu unterstützen. 2Die Leistung wird für Jugendwerkstätten nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.