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Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2160-A

Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 14. März 2022, Az. V2/6523.01-1/23

(BayMBl. Nr. 202)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderung der Erziehungsberatungsstellen vom 14. März 2022 (BayMBl. Nr. 202)

1Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung) Zuwendungen für die Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien (Erziehungsberatungsstellen) auf der Grundlage des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Die Aufgabenstellung und Förderung der Ehe-, Familien- und Lebensberatung ist von dieser Richtlinie nicht erfasst.