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2160-A
Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 25. März 2021, Az. IV4/0113.01-3/404
(BayMBl. Nr. 265)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS vom 25. März 2021 (BayMBl. Nr. 265)
1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO – und den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften) Zuwendungen für die Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS gemäß § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII, auf der Grundlage des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.