Inhalt

FSJ-FöR
Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2026

6.   Verhältnis zu anderen Leistungen

Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für die Maßnahme anderweitige Mittel des Freistaates Bayern oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.