Inhalt

FSJ-FöR
Text gilt ab: 25.06.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2029

6.   Verhältnis zu anderen Leistungen

Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für die Maßnahme anderweitige Mittel des Freistaates Bayern oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.