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Bestimmung des jährlichen Gesamtbeitrags zum Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes für das Jahr 2025
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Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.