Inhalt
4.
Voraussetzungen
Billigkeitsleistungen werden nur für Ausgaben gewährt, die
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in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Unwetterereignis am 26. und 27. August 2023 stehen,
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notwendig waren, um eine drohende Gefahr abzuwenden oder hohe Sachschäden zu vermeiden und
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angemessen und wirtschaftlich vertretbar sind.