Inhalt
    
    
            4.
           
            Voraussetzungen
          
          
          
          Billigkeitsleistungen werden nur für Ausgaben gewährt, die
          
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- in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Unwetterereignis am 26. und 27. August 2023 stehen, 
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- notwendig waren, um eine drohende Gefahr abzuwenden oder hohe Sachschäden zu vermeiden und 
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- angemessen und wirtschaftlich vertretbar sind.