Inhalt

Text gilt ab: 10.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Voraussetzungen

Billigkeitsleistungen werden nur für Ausgaben gewährt, die
in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Unwetterereignis am 26. und 27. August 2023 stehen,
notwendig waren, um eine drohende Gefahr abzuwenden oder hohe Sachschäden zu vermeiden und
angemessen und wirtschaftlich vertretbar sind.