Inhalt
3.
Leistungsempfänger
Leistungsempfänger können sein,
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der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen,
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die kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises und
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Gemeinden, deren Feuerwehren gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) überörtliche Hilfe geleistet haben.