Inhalt
    
    
            3.
           
            Leistungsempfänger
          
          
          
          Leistungsempfänger können sein,
          
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 der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen,
 
            - –
 die kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises und
 
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 Gemeinden, deren Feuerwehren gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) überörtliche Hilfe geleistet haben.