Inhalt
6.
Antragsverfahren
6.1
Form des Antrags, Unterlagen
1Anträge sind nach dem Muster der Anlage zu diesen Richtlinien zu stellen. 2Dem Antrag ist ein Sachbericht beizufügen, der die veranschlagten Einsatzkosten im Einzelnen nach Kostenpositionen darstellt und auch im Hinblick auf die Nrn. 2, 4 und 5 erläutert. 3Sämtliche in den Anträgen enthaltenen Ausgaben sind durch prüffähige Belege (in Kopie) nachzuweisen. 4Prüffähig sind nur Belege über nachgewiesene Ausgaben und bezahlte Rechnungen. 5Andere Ansprüche nach Nr. 5.3 sind mit dem Antrag offenzulegen.
6.2
Antragstellung
1Der Antrag ist dem zuständigen Landratsamt vorzulegen. 2Das Landratsamt überprüft die Anträge einschließlich des beigefügten Berichts sowie die beigefügten Belege insbesondere auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit sowie die Billigkeitsprüfung anderer Ansprüche nach Nr. 5.3 und bestätigt die Richtigkeit. 3Das Landratsamt leitet den Antrag nach der Prüfung an die Regierung von Oberbayern weiter.
6.3
Antragsfrist
1Anträge können bis spätestens zum 30. November 2024 gestellt werden. 2Über Ausnahmen entscheidet die Regierung von Oberbayern unter Berücksichtigung der Gründe, die zu der Verzögerung einer zeitgerechten Vorlage geführt haben.