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Text gilt ab: 10.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2154-I

Richtlinien des Freistaates Bayern zur Beteiligung an den Ausgaben der Einsatzbewältigung anlässlich des Unwetterereignisses am 26. und 27. August 2023 im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 31. Mai 2024, Az. D4-2258-4-14

(BayMBl. Nr. 270)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien des Freistaates Bayern zur Beteiligung an den Ausgaben der Einsatzbewältigung anlässlich des Unwetterereignisses am 26. und 27. August 2023 im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vom 31. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 270)

1Der Freistaat Bayern unterstützt den vom Unwetterereignis am 26. und 27. August 2023 schwer betroffenen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sowie die kreisangehörigen Gemeinden bei der Einsatzbewältigung und gewährt hierzu nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Billigkeitsleistungen im Sinne des Art. 53 BayHO. 2Die Billigkeitsleistungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.