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Richtlinie zur Erstattung der Ausgaben der Katastrophenbewältigung für die vom 11. November 2021 bis zum 11. Mai 2022 aufgrund der Corona-Pandemie festgestellte und ab dem 10. März 2022 um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgeweitete Katastrophe
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1. Zweck der Leistung
2. Verhältnis zu den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds
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3. Gegenstand der Erstattung
4. Erstattungsempfänger
5. Ausgleich durch andere Mittel
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6. Allgemeine Erstattungsvoraussetzungen und besondere Vorgaben zur Erstattungsfähigkeit von Einsatzmaßnahmen
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7. Verfahren und Antragstellung
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8. Entscheidung über den Antrag
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor