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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Erstattung der Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie während der mit Wirkung vom 9. Dezember 2020 festgestellten Katastrophe
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1. Zweck der Leistung
2. Verhältnis zu den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum Ausgleich von Einsatzkosten aus dem Katastrophenschutzfonds
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3. Gegenstand der Erstattung
4. Erstattungsempfänger
5. Ausgleich durch andere Mittel
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6. Allgemeine Erstattungsvoraussetzungen und besondere Vorgaben zur Erstattungsfähigkeit von Einsatzmaßnahmen
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7. Verfahren und Antragstellung
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8. Entscheidung über den Antrag
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2022
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9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.