Inhalt

FwZR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

8.   Schlussbestimmungen

8.1   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. 2Die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien vom 17. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 46), die durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 337) geändert worden sind, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft; sie bleiben jedoch für alle vor dem 1. Januar 2025 begonnenen Maßnahmen anwendbar.

8.2   Übergangsregelung

Für alle Anträge und erteilten Bewilligungen, für die ein Maßnahmebeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist, kommen die in den Anlagen 1 und 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2025 an vorgesehenen Förderfestbeträge in Betracht.