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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Kommunale Kooperationen
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6. Art und Umfang der Zuwendung
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7. Verfahren
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8. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
FwZR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Gemeinden, Landkreise sowie Verwaltungsgemeinschaften, denen die Mitgliedsgemeinden ihre Aufgaben im Feuerwehrwesen übertragen haben, und kommunale Zweckverbände erhalten.