Inhalt

FwZR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

2.   Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind:

2.1  

Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch
Neubau eines Feuerwehrhauses,
Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses in ein zu diesem Zweck erworbenes Gebäude,
folgende Erweiterungsmaßnahmen:
Anbau von notwendigen weiteren Stellplätzen an ein bestehendes Feuerwehrhaus,
Neubau von notwendigen weiteren Stellplätzen, die nicht in das bestehende Feuerwehrhaus integriert oder unmittelbar angebaut werden können, wenn zum Feuerwehrhaus ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht,
Einrichtung von notwendigen weiteren Stellplätzen in ein im Eigentum der Gemeinde stehendes oder in ein zur Einrichtung eines Feuerwehrhauses und zu dieser Nutzung erworbenes Gebäude, wenn zum Feuerwehrhaus ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht,
Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses in ein bereits im Eigentum der Gemeinde stehendes Gebäude.

2.2   Generalsanierung von Feuerwehrhäusern

1Eine Generalsanierung dient der grundlegenden Überholung eines Feuerwehrhauses und bringt dieses auf denselben baulichen Stand, den es im Fall eines Neubaus aufweisen müsste. 2Eine an sich erforderliche Neuerrichtung eines Neubaus wird damit vermieden.

2.3  

Ersatz von baulich nicht UVV-gerechten Stellplätzen durch neu errichtete Stellplätze, auch wenn dies nicht zu einer Erhöhung der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze führt.

2.4  

Neubau von Schlauchtürmen als Halb- oder Vollturm sowie von Atemschutzwerkstätten und Atemschutz-Übungsanlagen.

2.5  

Kauf von Fahrzeugen, Anhängern, Ausstattung und Geräten, soweit in Anlage 2 aufgeführt.

2.6  

Neubau von Übungshäusern für die Ausbildung (entsprechend Baubeschreibung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration).

2.7  

Ersatzerrichtung und Ersatzbeschaffung der unter den Nrn. 2.1 bis 2.6 genannten Fördergegenstände.

2.8  

Erstmalige Schaffung von geschlechtergetrennten Sanitärräumen (WC-Anlagen, Waschbecken und Duschen) in bestehenden Feuerwehrhäusern.