Inhalt

FwZR
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8.   Schlussbestimmungen

8.1   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) vom 18. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 35) bleibt für alle vor dem 1. Januar 2022 begonnenen Maßnahmen anwendbar.

8.2   Übergangsregelung

Für alle Anträge, für die ein Maßnahmebeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist, kommen die in den Anlagen 1 und 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2022 an vorgesehenen Förderfestbeträge in Betracht.