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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
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1. Zu Art. 1 Aufgaben der Gemeinden
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2. Zu Art. 2 Aufgaben der Landkreise
3. Zu Art. 3 Aufgaben des Staates
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4. Zu Art. 4 Arten und Aufgaben der Feuerwehren
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5. Zu Art. 5 Freiwillige Feuerwehr
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6. Zu Art. 6 Feuerwehrdienst
7. Zu Art. 7 Kinder- und Jugendfeuerwehr
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8. Zu Art. 8 Feuerwehrkommandant
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9. Zu Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
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10. Zu Art. 10 Erstattungsansprüche von Arbeitgebern
11. Zu Art. 11 Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender
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12. Zu Art. 12 Hauptberufliche Kräfte Freiwilliger Feuerwehren; Ständige Wachen
13. (nicht belegt)
14. (nicht belegt)
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15. Zu Art. 15 Werkfeuerwehr
16. Zu Art. 16 Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren einer Gemeinde
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17. Zu Art. 17 Überörtliche Hilfe der gemeindlichen Feuerwehren
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18. Zu Art. 18 Einsatzleitung
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19. Zu Art. 19 Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor und Kreisbrandmeister
20. (nicht belegt)
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21. Zu Art. 21 Stadtbrandrat, Stadtbrandinspektor und Stadtbrandmeister
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22. Zu Art. 22 Feuerwehrverbände
23. Zu Art. 23 Heranziehung von Personen und Sachen
24. (nicht belegt)
25. (nicht belegt)
26. (nicht belegt)
27. (nicht belegt)
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28. Zu Art. 28 Ersatz von Kosten
29. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VollzBekBayFwG
Text gilt ab: 01.10.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.10.2030
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(nicht belegt)