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Inhaltsverzeichnis
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Vollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
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1. Rechtsgrundlagen, Verwaltungsvorschriften, sonstige Informationen
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2. Verfahren
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3. Auslegungsfragen
4. Stichtag
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5. Ausführungsbestimmungen für die Adressaten
6. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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4.
Stichtag
1
Die vorliegenden Hinweise finden Anwendung auf Sachverhalte, die ab 1. Mai 2019 festgestellt werden.
2
Bei Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 und Nr. 2 LFGB ist auf das Probenahmedatum abzustellen.