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Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 10.09.2021
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2129.2-U

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 10. September 2021, Az. 71d-A0730.7-2012/20-239
(BayMBl. Nr. 699)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm) vom 10. September 2021 (BayMBl. Nr. 699)
1Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen des Umweltschutzes nach Maßgabe
dieser Richtlinie,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft sowie der Allgemeinen Darlehensbestimmungen der LfA Förderbank Bayern (LfA) in der jeweils geltenden Fassung, und
für die in den Teilen 1 und 2 genannten Maßnahmen in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) oder
der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.