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Text gilt ab: 27.09.2013
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Auflistung der Fachgebiete nach Nr. 3.1.2 der Richtlinien für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. Mai 1995 in der Fassung vom 30. März 2003

1.
Auslegung (Festigkeit, Dimensionierung etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen und Ähnliches, unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs
2.
Errichtung von Anlagen oder Anlagenteilen

2.1 

Prüfung von Anlagenteilen, Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z.B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes, Funktionsprüfungen

2.2 

Qualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort
3.
Verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von Anlagenschutzkonzepten (z.B. Brandschutz, Explosionsschutz, MSR/PLT)
4.
Instandhaltung von Anlagen
5.
Auslegung bzw. Überprüfung der Statik von baulichen Anlagenteilen
6.
Werkstoffe

6.1 

Werkstoffprüfung (Prüfinstitut, -labor)

6.2 

Werkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, -verträglichkeit)
7./8.
Versorgung mit Energien und Medien
11.
Systematische Methoden der Gefahrenanalysen
12.
Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen

12.1 

Bewertung chemischer, physikalischer, human- und ökotoxikologischer Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen

12.2 

Ermittlung chemischer, physikalischer, human- und ökotoxikologischer Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen

12.3 

Bearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen zu Stoffen und Zubereitungen
13.
Auswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechung und Bewertung
14.
Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
15.
Brandschutz

15.1 

Prüfung von speziellen Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung

15.2 

Durchführung von speziellen Untersuchungen zum Brandschutz
16.
Explosionsschutz

16.1 

Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz

16.2 

Durchführung von speziellen Untersuchungen zum Explosionsschutz (Prüfinstitut, -labor)
17.
Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung organisations- und managementspezifischer Fragestellungen)