Inhalt

BUMAP
Text gilt ab: 01.07.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5. Art und Umfang der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

5.2 Zuwendungsfähige Ausgaben

1Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Gruppen- und Einzelberatungen, für die Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externe Prüfung des eingeführten umweltorientierten Managements sowie für dessen einmalige Revalidierung beziehungsweise Rezertifizierung. 2Ausgaben für Mieten sind zuwendungsfähig, soweit sie angemessen und nachgewiesen sind. 3Die Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung der Förderung (siehe Nr. 3.1) sowie für gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen im Rahmen des Projekts, zum Beispiel Durchführung einer Informations- und Abschlussveranstaltung, Erstellung von Informationsmaterial und eines Abschlussberichts sowie Lizenzgebühren, sind ebenfalls zuwendungsfähig. 4Bei Zuwendungsempfängern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kommen jeweils die Beträge ohne Mehrwertsteuer zum Ansatz. 5Reisekosten, Bewirtungskosten sowie interner Personalaufwand sind nicht zuwendungsfähig. 6Projektgruppen, deren zuwendungsfähige Ausgaben in der Summe eine Bagatellgrenze in Höhe von 10 000 Euro nicht überschreiten, werden nicht gefördert.

5.3 Höhe der Förderung

1Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 2Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3 000 Euro anerkannt.

5.3.1 Umweltmanagement

Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer zur Einführung eines Umweltmanagements werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements bis zu maximal folgender Höhe anerkannt:
EMAS
7 000 Euro bei der Einführung,
3 500 Euro bei einer Revalidierung,
ISO 14001
5 000 Euro bei der Einführung,
2 500 Euro bei einer Rezertifizierung,
QuB
4 000 Euro bei der Einführung,
2 000 Euro bei einer Rezertifizierung,
ÖKOPROFIT
4 000 Euro bei der Einführung,
2 000 Euro beim ÖKOPROFIT-Klub.

5.3.2 Ressourcenmanagement

1Die Einführung eines Ressourcenmanagements wird nur im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT gefördert. 2Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer zur Einführung eines Ressourcenmanagements werden abhängig vom Schwerpunkt des umweltorientierten Managements bis zu maximal folgender Höhe anerkannt:
EMAS
2 300 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach EMAS,
2 300 Euro bei nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach EMAS,
ISO 14001
1 700 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach ISO 14001,
1 700 Euro bei nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach ISO 14001,
QuB:
1 300 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach QuB,
1 300 Euro bei nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach QuB,
ÖKOPROFIT:
1 300 Euro bei gleichzeitiger Einführung eines Umweltmanagements nach ÖKOPROFIT,
1 300 Euro bei nachträglicher Einführung in ein bestehendes Umweltmanagement nach ÖKOPROFIT.

5.4 Beihilfehöchstbeträge

1Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 Euro nicht übersteigen. 2Ist das Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr tätig, darf der Gesamtbetrag 100 000 Euro in drei Steuerjahren nicht übersteigen.