BUMAP
Text gilt ab: 01.07.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
4.
1Eine Projektgruppe besteht aus mindestens fünf bis maximal fünfzehn Teilnehmern. 2Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall davon abweichende Gruppengrößen zulassen. 3Die Beantragung einer Ausnahme von genannter Gruppengröße und die Zustimmung müssen schriftlich erfolgen. 4Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde (siehe Nr. 7.4).